Bei Straßenbauvorhaben ist ein landschaftspflegerischer Begleitplan zu den technischen Plänen notwendig, der die Prüfung der Umweltverträglichkeit des Projektes zum Ziel hat. Im Bestands- und Konfliktplan werden der Zustand von Natur und Landschaft sowie die auftretenden Konflikte dargestellt und bewertet. Es wird auch der naturschutzfachliche Ausgleich ermittelt. Für streng geschützte Tierarten wird ein spezielles Gutachten (saP) angefertigt, das in die Planung einzuarbeiten ist. Im Maßnahmenplan werden schließlich alle naturschutzfachlich notwendigen Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffes dargestellt.